Gesetzgebung, Zwei-Kammer-System: Neben dem Deutschen Bundestag ist der
Bundesrat aus Delegierten der Landesregierungen zur Wahrung
der Länderinteressen an der Gesetzgebung beteiligt
Staatsaufbau, Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat, bestehend aus
16 Ländern jeweils mit Verfassung, Parlament und Regierung.
Höchste Staatsgewalt liegt beim Bund. Durch den Bundesrat sind
die Länder auf Bundesebene vertreten und an der Gesetzgebung
des Bundes beteiligt
Wahlrecht, Allgemeines, gleiches und geheimes Wahlrecht ab 18 Jahre (bei
Kommunalwahlen teilweise ab 16 Jahre), Wahlen zum Bundestag
alle 4 Jahre
Bundespräsident, Prof. Dr. Horst Köhler (CDU) seit 2004
Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel (CDU) seit 2005
Parteiensystem, Mehr-Parteien-System, Parteien mit besonderer verfassungsrechtlicher
Stellung, staatliche finanzielle Unterstützung, Verbot nur
durch Bundesverfassungsgericht möglich
Im Bundestag, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Christlich
vertretene Parteien, Demokratische Union (CDU), Christlich Soziale Union (CSU),
Bündnis 90/Die Grünen (Grüne), Freie Demokratische Partei (FDP),
Die Linke
Rechtssystem, Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat. Es gelten die Grundsätze
der Gewaltenteilung und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Alle
Staatsorgane sind der verfassungsmäßigen Ordnung unterworfen.
Das Grundgesetz garantiert jedem einzelnen Bürger die Grundund
Menschenrechte. Das Bundesverfassungsgericht wacht über
die Einhaltung des Grundgesetzes. An seine Rechtsprechung sind
alle übrigen Staatsorgane gebunden
sumber : Buch
Tatsachen über Deutschland
Kamis, 02 Januari 2014
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